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Ich habe den folgenden HINWEIS gelesen, verstanden und stimme diesem zu: Die Einsprache muss innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Strafbefehls erfolgen. Für die Einhaltung dieser Frist ist der Betroffene selber verantwortlich, solange kein direktes Auftragsverhältnis mit einem Rechtsanwalt vereinbart wurde. Durch die Versendung dieses Kontaktformulars entsteht noch keine solche Mandatierung. Die Haftung und sonstige Verantwortung für Fehler oder Unterlassungen werden ausdrücklich ausgeschlossen.
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