Was passiert eigentlich mit meinen digitalen Daten, wenn ich sterbe? Und wie vermache ich jemandem meine Musiksammlung
bei ITunes, meine digitalen Kindl-Bücher oder mein Paypal Guthaben? Wer soll berechtigt sein, mein Facebook-Profil in den
sogenannten „Gedenkzustand“ zu versetzten? Und wie lassen sich Online-Abonnemente bei Spotify und Netflix, Benutzerprofile
bei Zalando, E-Mail-Accounts oder registrierte Web-Domains nach meinem Tod löschen?
Ist nichts geregelt, kann es für die Hinterbliebenen schwierig sein, sämtliche Daten des verstorbenen aufzuspüren und die
Zugangsdaten zu Konten bei Facebook, Twitter und Co zwecks Löschung zu erhalten. Wer nicht will, dass er nach seinem Tod
für immer im Netz herumgeistert, sollte sich deshalb bereits zu Lebzeiten Gedanken über seinen digitalen Nachlass machen.
Tipps zur digitalen Nachlassplanung
Tipps für Angehörige
- Gibt es eine Vertrauensperson, die möglicherweise Onlinekonten und Zugangsdaten kennt?
- Suchen Sie ansonsten nach sozialen Netzwerken, Online-Portalen, etc. bei denen die verstorbene Person angemeldet ist
- Versuchen Sie die Benutzerkonti des Verstorbenen zu löschen. Wenn der digitale Nachlass nicht geregelt ist, sind die Handlungsmöglichkeiten der
Hinterbliebenen oft eingeschränkt. Es sind die jeweiligen Regelungen der verschiedenen Anbieter zu beachten
- In der Regel hilft es, sich mit einem Todes- und Erbscheins bei den jeweiligen Anbietern zu melden (bei internationalen Anbietern
sind meist übersetzte Todesscheine notwendig z.B. beim Gmail)
- Versuchen Sie ansonsten Zugang zum E-Mail-Account des Verstorbenen zu erhalten. In der Regel können so Zugangsdaten für andere
Online-Konten über die Funktion „Passwort vergessen“ herausgefunden bzw. neu aufgesetzt werden. Danach kann das jeweilige Kono gelöscht werden
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Suchen Sie nach kostenpflichtigen Online-Abonnementen und Verträgen und kündigen Sie diese auf den nächstmöglichen Termin. Beachten Sie, dass heute in der
Regel digitale Rechnungen versendet werden und sich Abonnemente nach einem Jahr meistens selber verlängern. Keine Rechnung in der Post bedeutet also nicht, dass alle Abos gekündigt
sind und keine Rechnungen mehr auflaufen.
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